Inhalt dieser Seite
- Brauche ich als UGC Creatorin ein Gewerbe?
- Gewerbe anmelden: der Ablauf in sechs Schritten
- Kleinunternehmerregelung: Grenzen und was sie bedeutet
- Gewerblich oder freiberuflich? Auch für Social Media Management
- Steuern im Überblick: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer
- Was gehört in eine Rechnung?
- Was gehört in ein UGC-Angebot oder einen UGC-Vertrag?
- Nebenbei zum Angestelltenjob: Nebentätigkeit anzeigen
- In Elternzeit selbstständig starten
- Österreich und Schweiz
- Häufige Fehler
- Häufige Fragen
- Quellen
Wer als UGC Creatorin Geld verdient, fragt sich schnell: Muss ich ein Gewerbe anmelden? In der Regel ja, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht Aufträge annimmst; im Einzelfall entscheidet das Finanzamt. Diese Seite zeigt dir den Ablauf von der Gewerbeanmeldung bis zur ersten Rechnung, erklärt die Kleinunternehmerregelung und liefert zwei Checklisten: eine für die Rechnung, eine für Angebot und Vertrag.
Alle Angaben auf dieser Seite haben den Stand Oktober 2026. Sie gelten für Deutschland. Regeln und Grenzwerte ändern sich, und dein Fall kann anders liegen als ein Beispiel. Die Zahlen und Quellen stehen am Ende der Seite.
Brauche ich als UGC Creatorin ein Gewerbe?
In der Regel ja, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht bezahlte Aufträge annimmst. Ein einzelnes Testvideo für dein Portfolio ist etwas anderes als ein bezahlter Auftrag. Ab wann aus einem Hobby steuerlich ein Beruf wird, entscheidet am Ende das Finanzamt im Einzelfall.
Die folgende Tabelle ist eine Orientierung, keine Einordnung deines Falls:
| Situation | Orientierung | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Testvideos für dein Portfolio, unbezahlt | Meist noch keine gewerbliche Tätigkeit | Vorgänge dokumentieren, Tauschgeschäfte mit der Steuerberatung besprechen |
| Erster bezahlter Auftrag, weitere geplant | In der Regel Gewerbe | Vor der ersten Rechnung anmelden |
| Regelmäßige Aufträge und Monatsbetreuung | Gewerbe, ggf. Frage nach freiem Beruf | Mit dem Finanzamt oder der Steuerberatung klären |
Wie du an die ersten Aufträge kommst, steht in UGC Aufträge finden. Wenn du erst überlegst, ob UGC überhaupt zu dir passt, hilft UGC Creator werden.
Gewerbe anmelden: der Ablauf in sechs Schritten
Der Weg besteht aus sechs Schritten: Einordnung klären, Gewerbe anmelden, Fragebogen ausfüllen, Kleinunternehmerregelung wählen, Ablage einrichten, erste Rechnung schreiben. Du brauchst dafür keine Anwältin, wohl aber etwas Sorgfalt.
- Kläre, ob du gewerblich oder freiberuflich arbeitest. Das Finanzamt entscheidet das im Einzelfall. Wenn du unsicher bist, frag dort oder bei einer Steuerberatung nach, bevor du anmeldest.
- Melde das Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an. Laut Ratgebern kostet das ungefähr 20–60 €; die Gebühren unterscheiden sich je nach Gemeinde. Manche Gemeinden bieten die Anmeldung online an, andere nur vor Ort. Beschreibe deine Tätigkeit so, dass sie das abdeckt, was du wirklich tust – etwa Erstellung von Foto- und Videocontent und, falls geplant, Betreuung von Social-Media-Kanälen. Frag das Gewerbeamt, wie es deine Tätigkeit einordnet.
- Fülle den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Nach der Anmeldung folgt der Fragebogen beim Finanzamt, den du über ELSTER ausfüllst. Dort gibst du in der Regel an, mit welchem Umsatz und Gewinn du rechnest, und entscheidest über die Kleinunternehmerregelung. Danach bekommst du deine Steuernummer.
- Entscheide dich zur Kleinunternehmerregelung. Du musst sie nicht nutzen. Ob sie für dich sinnvoll ist, hängt von deinem Fall ab. Besprich das im Zweifel mit der Steuerberatung.
- Richte Ablage und Konto ein. Ein eigenes Konto für Geschäftliches ist für Einzelunternehmerinnen in der Regel keine Pflicht, macht die Buchhaltung aber deutlich einfacher. Sammle Belege von Anfang an.
- Schreibe deine erste Rechnung mit Steuernummer und fortlaufender Rechnungsnummer. Die Pflichtangaben stehen weiter unten.
Wenn aus dem Nebenerwerb ein Hauptberuf wird, kann sich auch deine Krankenversicherung ändern. Frag vorher bei deiner Krankenkasse nach.

Kleinunternehmerregelung: Grenzen und was sie bedeutet
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt dir, auf Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen, wenn dein Umsatz unter bestimmten Grenzen bleibt. Seit dem 1. Januar 2025 gelten zwei Grenzen, und beide müssen erfüllt sein.
| Grenze | Seit 1. Januar 2025 | Vorher |
|---|---|---|
| Umsatz im Vorjahr | bis 25.000 € netto | bis 22.000 € |
| Umsatz im laufenden Jahr (voraussichtlich) | bis 100.000 € | bis 50.000 € |
Ein paar Punkte, die oft übersehen werden:
- Umsätze werden zusammengerechnet. Gewerbliche und freiberufliche Umsätze einer Person zählen zusammen.
- Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Die Einkommensteuer fällt trotzdem an.
- Umsatz ist nicht Gewinn. Die Grenzen beziehen sich auf den Umsatz, also auf deine Einnahmen, nicht auf das, was nach Abzug von Ausgaben übrig bleibt.
- Kein Zwang. Du musst die Regelung nicht nutzen; für manche Fälle ist die Regelbesteuerung sinnvoll.
Was das praktisch heißt, zeigt ein Rechenbeispiel, keine Prognose: Drei Videos zu je 150 € ergeben 450 €. Als Kleinunternehmerin stellst du 450 € in Rechnung, ohne Umsatzsteuer, und weist auf § 19 UStG hin. Für Auftraggeber, die Vorsteuer abziehen können, ist die Umsatzsteuer meist ein durchlaufender Posten; für dich macht der Unterschied mehr aus. Wer die Regelung nicht nutzt, schlägt auf den Nettobetrag Umsatzsteuer auf, die er an das Finanzamt abführt – sie ist nicht dein Einkommen. In der Regel kannst du als Kleinunternehmerin allerdings auch keine Vorsteuer geltend machen. Nähere dich den Grenzen, sprich früh mit der Steuerberatung.
Gewerblich oder freiberuflich? Auch für Social Media Management
Ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Eine feste Liste gibt es für deine Tätigkeit nicht. Das Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool) ordnet Social-Media-Tätigkeiten so ein; zu UGC-Content gibt es dort keine Aussage:
| Tätigkeit | Einordnung |
|---|---|
| Reine Social-Media-Beratung | Nicht automatisch ein freier Beruf |
| Operative Leistungen (Account-Betreuung, Ads) | Werden eher gewerblich eingeordnet |
| Beratung und Umsetzung gemischt | In der Regel Gewerbe |
| UGC-Content herstellen | Keine eindeutige Aussage in unseren Quellen – bitte klären |
Für die Produktion von UGC-Content nennen unsere Quellen keine eindeutige Einordnung, deshalb geben wir dir keine. Das Ergebnis hat Folgen für Anmeldung und Gewerbesteuer. Klär es vor deiner ersten Rechnung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Wenn du später Kanäle betreust, lies außerdem Social Media Manager selbstständig; wie beides zusammenspielt, zeigt UGC und Social Media Management.
Steuern im Überblick: Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer
Drei Steuern können dich betreffen: Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer. Welche und in welcher Höhe, hängt von deinem Fall ab.
| Steuer | Wann relevant | Merkpunkt |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer | Wenn die Kleinunternehmerregelung nicht gilt oder du darauf verzichtest | Grenzen 25.000 € und 100.000 € (siehe oben) |
| Einkommensteuer | Auf deinen Gewinn, auch als Kleinunternehmerin | Bei regelmäßigen Gewinnen kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen |
| Gewerbesteuer | Für Einzelunternehmerinnen erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € | Höhe je nach Hebesatz der Gemeinde |
Der Gewerbeertrag entspricht im Kern deinem Gewinn mit einigen Korrekturen. Den genauen Wert ermittelt die Steuerberatung.
Rücklagen. Orientierung: Lege einen Teil jeder bezahlten Rechnung auf ein separates Konto zurück, damit Steuernachzahlungen und Vorauszahlungen dich nicht überraschen. Wie viel, klärt die Steuerberatung, denn es hängt von deinem Gesamteinkommen und deinem Fall ab. Eine pauschale Prozentzahl nennen wir bewusst nicht.
Wie viel du pro Video oder pro Monat verlangen kannst, steht nicht hier, sondern in UGC Creator Verdienst.
Was gehört in eine Rechnung?
Eine Rechnung enthält in der Regel deine Angaben, die Angaben der Auftraggeberin, die Leistung, den Betrag und eine fortlaufende Nummer. Für Kleinunternehmerinnen kommt ein Hinweis auf § 19 UStG dazu. Je nach Fall sind weitere Angaben nötig, etwa der Zeitpunkt der Leistung; die vollständige Liste prüfst du mit Steuerberatung oder Finanzamt.
- Dein vollständiger Name und deine Anschrift
- Name und Anschrift der Auftraggeberin
- Deine Steuernummer, die du vom Finanzamt bekommst
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende, nur einmal vergebene Rechnungsnummer
- Beschreibung der Leistung mit Art und Umfang, zum Beispiel Anzahl der Videos
- Betrag, bei Kleinunternehmerinnen mit Hinweis, dass wegen § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird
- Praktisch dazu: Zahlungsziel und Bankverbindung
Eine Rechnungsvorlage baust du in einer Tabellenkalkulation oder einem Buchhaltungsprogramm. Entscheidend ist, dass alle Angaben enthalten sind und die Nummern lückenlos laufen. So könnte eine Rechnungszeile aussehen:
| Position | Menge | Einzelpreis | Summe |
|---|---|---|---|
| UGC-Videopaket (Hochformat, Schnitt, Untertitel); Nutzungsrechte laut Angebot | 3 | 150 € | 450 € |
Das ist ein Rechenbeispiel, kein Preisvorschlag.
Was gehört in ein UGC-Angebot oder einen UGC-Vertrag?
Ein Angebot oder Vertrag regelt, was du lieferst, wie lange und wo die Marke dein Video nutzen darf, was es kostet und was passiert, wenn etwas anders läuft. Hier ist die Checkliste – ohne Mustertext, denn eine Rechtsprüfung ersetzt sie nicht.
- Leistungsumfang: Anzahl der Videos, Länge, Format, Skript, Schnitt, Untertitel, Rohmaterial ja oder nein
- Lieferfristen: Datum oder Frist ab Eingang des Produkts
- Revisionsrunden: Wie viele sind inklusive, was kosten weitere?
- Nutzungsrechte: Dauer, Kanäle, Gebiet, bezahlte Anzeigen (siehe Tabelle)
- Vergütung: Betrag, netto oder brutto, Hinweis zur Umsatzsteuer
- Zahlungsziel und gegebenenfalls Anzahlung
- Exklusivität: Branche und Zeitraum
- Kennzeichnung: Wer kennzeichnet was?
- Portfolio-Nutzung: Darfst du das Video in deinem Portfolio zeigen?
Nutzungsrechte beeinflussen den Preis stark. Begriffe wie Revision, Whitelisting und Usage Rights erklärt das Glossar. Zerlege die Rechte in Einzelfragen:
| Baustein | Frage | Beispiel für die Antwort im Angebot |
|---|---|---|
| Dauer | Wie lange darf die Marke das Video nutzen? | Befristet auf einen festen Zeitraum oder unbefristet |
| Kanäle | Wo darf es laufen? | Marken-Profil, Website, E-Mail, Anzeigen |
| Bezahlte Anzeigen | Darf es als Anzeige geschaltet werden (Partnership Ads, Spark Ads)? | Ja oder nein, mit eigenem Preis |
| Gebiet | Für welche Länder? | Zum Beispiel nur Deutschland oder weltweit |
| Bearbeitung | Darf die Marke schneiden und kürzen? | Ja, im vereinbarten Rahmen |
| KI-Nutzung | Darf die Marke Bild oder Stimme für KI-Varianten weiterverwenden? | Ausdrücklich regeln |
| Exklusivität | Darfst du im Zeitraum für Wettbewerber drehen? | Branche, Dauer, Aufpreis |
Werbekennzeichnung: Wenn du auf deinem eigenen Profil für eine Marke wirbst, musst du das nach UWG und Landesmedienrecht kennzeichnen. Lieferst du nur Videos an die Marke, klärst du im Vertrag, wer was kennzeichnet. Vorlagen findest du bei Verbänden und Anbietern; lass sie einmal von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, bevor du sie benutzt.
Nebenbei zum Angestelltenjob: Nebentätigkeit anzeigen
Wenn du UGC neben einem Angestelltenjob machst, prüfe zuerst deinen Arbeitsvertrag: Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit anzeigst. Im öffentlichen Dienst sind entgeltliche Nebentätigkeiten nach TVöD § 3 Abs. 3 (bei TV-L § 3 Abs. 4) rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Eine Genehmigung ist grundsätzlich nicht nötig.
Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn sie die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag oder berechtigte Interessen beeinträchtigt. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Das Arbeitszeitgesetz gilt weiter, grundsätzlich mit höchstens 8 Stunden täglich und 11 Stunden Ruhezeit. Für Schichtdienst ist das besonders wichtig. Private Träger haben oft andere Verträge. Lies deshalb Arbeits- und Tarifvertrag und sprich im Zweifel mit dem Personalrat oder einer Fachanwältin. Wie das Ganze für Pflegekräfte aussieht, steht in Für Krankenschwestern und Pflegekräfte.
In Elternzeit selbstständig starten
Selbstständigkeit in Elternzeit ist grundsätzlich erlaubt. Es gibt allerdings Regeln für Arbeitszeit, Mitteilung und Elterngeld. Nach dem Ratgeber gruender.de (Stand der Quelle: 16. Oktober 2024) gilt:
- Du darfst bis zu 32 Wochenstunden erwerbstätig sein. Die genaue Grenze klärst du mit der Elterngeldstelle.
- Die Absicht teilst du dem Arbeitgeber vorab schriftlich mit; er hat 4 Wochen Zeit zu widersprechen, etwa bei Konkurrenz.
- Einkünfte können das Elterngeld verringern.
- Die Selbstständigkeit zählt in der Regel ab dem Tag der Anmeldung.
- Vorbereitung und Planung sind ohne Information möglich.
Prüfe den aktuellen Stand bei Elterngeldstelle oder Steuerberatung. Mehr zum Alltag mit Kindern findest du auf Für Mütter.
Österreich und Schweiz
Die Angaben auf dieser Seite gelten für Deutschland. In Österreich und in der Schweiz sind Anmeldung, zuständige Behörden, Steuern und Grenzwerte anders geregelt. Übernimm die Zahlen von dieser Seite dort nicht, sondern frag die zuständige Behörde oder eine Steuerberatung vor Ort.
Häufige Fehler
- Aufträge annehmen, ohne anzumelden. Wer regelmäßig Geld verdient, sollte vor der ersten Rechnung klären, ob ein Gewerbe nötig ist.
- Rechnungen ohne laufende Nummer oder mit fehlenden Angaben.
- Privat und geschäftlich vermischen. Das macht die Buchhaltung unnötig schwer.
- Keine Rücklagen. Steuernachzahlungen kommen selten zu einem günstigen Zeitpunkt.
- Die Grenzen der Kleinunternehmerregelung nicht beobachten.
- Nutzungsrechte nicht festhalten. Ohne klare Vereinbarung bleibt offen, was die Marke mit deinem Video tun darf.
- Den Arbeitsvertrag nicht lesen, wenn du neben dem Job startest.
Häufige Fragen
Muss ich als UGC Creatorin ein Gewerbe anmelden?
In der Regel ja, sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht bezahlte Aufträge annimmst. Ein unbezahltes Testvideo für dein Portfolio ist etwas anderes. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Klär es vor deiner ersten Rechnung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Diese Antwort ist allgemeine Information, Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung.
Was kostet die Gewerbeanmeldung?
Ratgeber nennen ungefähr 20–60 €. Die Gebühr legt die jeweilige Gemeinde fest, deshalb unterscheiden sich die Beträge. Frag beim Gewerbeamt deiner Gemeinde nach, was in deinem Fall anfällt und ob du online anmelden kannst. Danach folgt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt über ELSTER.
Bin ich als UGC Creatorin freiberuflich oder gewerblich?
Das entscheidet das Finanzamt im Einzelfall. Das Existenzgründungsportal (BMWK-Infopool) sieht reine Social-Media-Beratung nicht automatisch als freien Beruf; operative Leistungen wie Account-Betreuung oder Ads werden eher gewerblich eingeordnet. Für UGC-Content nennen unsere Quellen keine eindeutige Antwort. Klär die Einordnung vor der Anmeldung mit Finanzamt oder Steuerberatung.
Was ist die Kleinunternehmerregelung und für wen gilt sie?
Nach § 19 UStG musst du keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn dein Umsatz im Vorjahr bei bis zu 25.000 € netto lag und im laufenden Jahr voraussichtlich bis 100.000 € liegt. Beide Grenzen müssen erfüllt sein. Das gilt seit dem 1. Januar 2025. Die Einkommensteuer fällt trotzdem an. Ob die Regelung für dich passt, klärt die Steuerberatung.
Muss ich Gewerbesteuer zahlen?
Für Einzelunternehmerinnen fällt Gewerbesteuer erst ab einem Gewerbeertrag von 24.500 € an. Die Höhe hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab. Der Gewerbeertrag entspricht im Kern deinem Gewinn mit einigen Korrekturen. Den genauen Betrag ermittelt die Steuerberatung. Einkommensteuer ist davon unabhängig: Bei regelmäßigen Gewinnen kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen.
Darf ich neben meinem Angestelltenjob UGC machen?
Meist ja, aber prüfe deinen Arbeitsvertrag. Im öffentlichen Dienst sind entgeltliche Nebentätigkeiten rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen; eine Genehmigung ist grundsätzlich nicht nötig. Der Arbeitgeber kann sie untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn sie berechtigte Interessen beeinträchtigt. Private Träger haben oft andere Verträge. Im Zweifel hilft der Personalrat oder eine Fachanwältin.
Was muss auf einer UGC-Rechnung stehen?
In der Regel dein Name und deine Anschrift, die Angaben der Auftraggeberin, deine Steuernummer, das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, die Beschreibung der Leistung und der Betrag. Als Kleinunternehmerin ergänzt du den Hinweis auf § 19 UStG. Je nach Fall kommen weitere Angaben hinzu; prüfe die vollständige Liste mit der Steuerberatung.
Darf ich in der Elternzeit UGC machen?
Grundsätzlich ja, bis zu 32 Wochenstunden; die genaue Grenze klärst du mit der Elterngeldstelle. Teile deine Absicht dem Arbeitgeber vorab schriftlich mit, er hat 4 Wochen für einen Widerspruch. Einkünfte können das Elterngeld verringern. Die Quelle stammt vom 16. Oktober 2024, prüfe den aktuellen Stand bei der zuständigen Stelle.
Quellen
- Kleinunternehmerregelung – selbststaendigkeit.de
- Kleinunternehmerregelung – mehrwertsteuerrechner.de
- Steuerguide für Content Creator – ING
- Steuer bei Social Media – Accountable
- Erst Hobby, dann Beruf: Creator Economy und Steuerverpflichtungen – L-IZ.de
- Social Media Manager selbstständig – Skill Sprinters
- Social-Media-Beratung: freiberuflich oder gewerblich? – BMWK-Existenzgründungsportal
- Selbstständig machen in der Elternzeit – gruender.de
- Nebentätigkeit nach § 3 Abs. 3 TVöD – Haufe
- Nebentätigkeiten im TVöD – kommunalforum.de





